KV-Tageszeitungen/Redakteure - Das in § 41 Pkt 5 KV-Tageszeitungen/Redakteure normierte Schriftformgebot gilt nur für Kündigungserklärungen, nicht aber für die Auflösung des Dienstverhältnisses in der Probezeit. Somit kann im Anwendungsbereich dieses Kollektivvertrages das Dienstverhältnis eines Arbeitnehmers während des Probemonats auch mündlich rechtswirksam aufgelöst werden.
OLG Wien 18. 10. 2007, 10 Ra 109/07h