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Mündliche Auflösung in der Probezeit bei Redakteuren wirksam

KollektivverträgeARD 5840/4/2008 Heft 5840 v. 12.2.2008

KV-Tageszeitungen/Redakteure - Das in § 41 Pkt 5 KV-Tageszeitungen/Redakteure normierte Schriftformgebot gilt nur für Kündigungserklärungen, nicht aber für die Auflösung des Dienstverhältnisses in der Probezeit. Somit kann im Anwendungsbereich dieses Kollektivvertrages das Dienstverhältnis eines Arbeitnehmers während des Probemonats auch mündlich rechtswirksam aufgelöst werden.

OLG Wien 18. 10. 2007, 10 Ra 109/07h

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