§ 4 Abs 4 EStG - Veranstaltet ein Ziviltechniker Konzerte ohne eingehende Produkt- oder Leistungsinformation zu seiner Tätigkeit, so können die dadurch veranlassten Aufwendungen auch dann nicht als Betriebsausgaben bei den Einkünften aus selbstständiger Arbeit als Ziviltechniker abgesetzt werden, wenn die Konzerte durch die Knüpfung von Kontakten mit „wichtigen Entscheidungsträgern“ der Tätigkeit als Ziviltechniker förderlich sein sollten.