vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Leistungsexport auch betreffend Beitragszeiten von außerhalb des Gebiets der BRD

SozialversicherungARD 5839/7/2008 Heft 5839 v. 8.2.2008

Art 39, Art 42 EG, Art 4 Abs 1 VO (EWG) 1408/71 - Beitragszeiten, die nach den Sozialversicherungsgesetzen des deutschen Reiches in Gebieten außerhalb der heutigen BRD bis 1945 zurückgelegt wurden (hier: im Sudentenland und in Pommern), sowie Beitragszeiten nach dem deutschen Fremdrentengesetz, die (hier: von 1953 bis 1970) von einem in Deutschland als Vertriebener anerkannten Versicherten in Rumänien zurückgelegt wurden, müssen auch dann für die Leistung der deutschen Altersrente anerkannt werden, wenn der Pensionsempfänger seinen Wohnsitz nicht in der BRD hat.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte