OGH 31. 5. 2007, 12 Os 9/07a
§ 33 Abs 2 lit a FinStrG - Die zu § 114 ASVG (nunmehr § 153c StGB; „Vorenthalten von Dienstnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung“) entwickelte Judikatur, wonach ungewidmete Zahlungen (auch) für den Bereich des Strafrechts auf die dem Schuldner insoweit beschwerlichste, demgemäß in der Regel die mit Strafsanktion bewehrte Schuld anzurechnen sind, ist in Bezug exekutiv erlangter Beträge nicht anwendbar.