KV-Handel, § 1157 ABGB - Im Zuge der Anstellung neuer Mitarbeiter ist ein Arbeitgeber verpflichtet, nicht nur allgemein danach zu fragen, was der neue Arbeitnehmer „bisher gemacht“ habe, sondern den Arbeitnehmer ganz konkret nach anrechenbaren Vordienstzeiten zu befragen und ihn zu deren Nachweis durch entsprechende Urkunden aufzufordern.
OLG Wien 24. 8. 2007, 9 Ra 178/06x