OGH 11. 10. 2007, 8 ObA 41/07y
§ 1304 ABGB, § 33 Abs 1 ASVG - Nimmt ein Arbeitnehmer jahrelang seine Nichtanmeldung hin, trifft ihn ein Mitverschulden an dem daraus resultierenden Schaden; dieses Mitverschulden wird regelmäßig in etwa mit der Hälfte des „Pensionsschadens“ angenommen (vgl OGH 22. 12. 1993, 9 Ob 238/93, ARD 4542/23/94).