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Notstandshilfe: Verschwiegene Nebenbeschäftigung des Ehepartners

SozialversicherungARD 5836/6/2008 Heft 5836 v. 29.1.2008

VwGH 4. 7. 2007, 2006/08/0008

§ 25, § 50 AlVG - Nach § 25 Abs 1 AlVG ist bei Einstellung, Herabsetzung, Widerruf oder Berichtigung einer Leistung der Empfänger des Arbeitslosengeldes zum Ersatz des unberechtigt Empfangenen zu verpflichten, wenn er den Bezug durch unwahre Angaben oder durch Verschweigung maßgebender Tatsachen herbeigeführt hat oder wenn er erkennen musste, dass die Leistung nicht oder nicht in dieser Höhe gebührte.

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