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Gewährung von Notstandshilfe als Pensionsvorschuss

SozialversicherungARD 5836/7/2008 Heft 5836 v. 29.1.2008

VwGH 23. 5. 2007, 2005/08/0018

§ 23, § 35 AlVG - Auch wenn einem Arbeitslosen Notstandshilfe als Pensionsvorschuss gemäß § 23 AlVG gewährt wird, muss die Weitergewährung des Leistungsbezuges nach Ablauf der Höchstbezugsdauer neuerlich beantragt werden.

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