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Aufrechnung mit Beitragsschulden eines Geschäftsführers

SozialversicherungARD 5835/7/2008 Heft 5835 v. 25.1.2008

§ 67 Abs 10, § 103 ASVG - Schuldet ein (ehemaliger) Geschäftsführer der Gebietskrankenkasse aufgrund der Haftungsregelung des § 67 Abs 10 ASVG Sozialversicherungsbeiträge, kann der SV-Träger diese Beitragsschulden auf die dem Geschäftsführer zu erbringenden Geldleistungen aufrechnen.

OGH 26. 7. 2007, 10 ObS 87/07b

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