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Falsche Rechtsgrundlage für Beitragszuschlag

SozialversicherungARD 5835/8/2008 Heft 5835 v. 25.1.2008

VwGH 23. 5. 2007, 2005/08/0025

§ 113 Abs 2 ASVG - Gemäß § 113 Abs 2 ASVG kann ein Beitragszuschlag bis zum Zehnfachen der Höchstbeitragsgrundlage vorgeschrieben werden, wenn gesetzlich oder satzungsmäßig festgesetzte oder vereinbarte Fristen für die Vorlage von Versicherungs- oder Abrechnungsunterlagen nicht eingehalten werden.

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