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Freiwilligenförderung bei Beschäftigung nach Zivildienst

Lohnsteuer und AbgabenARD 5833/13/2008 Heft 5833 v. 18.1.2008

LSt-Protokoll 2007, Erlass des BMF vom 20. 11. 2007, BMF-010222/0170-VI/7/2007

Gemäß § 7a des Zivildienstgesetzes gewährt der Bund dem Rechtsträger für den Zivildienstpflichtigen für die Dauer von drei Monaten eine so genannte Freiwilligenförderung (€ 500,- monatlich), wenn im Anschluss an die Ableistung des ordentlichen Zivildienstes eine weitere Beschäftigung vereinbart wird.

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