KV-eisen und metallverarbeitende Industrie - Bei bloßen Wasch- und Umkleideräumlichkeiten für Arbeiter handelt es sich noch nicht um eine Betriebsstätte, sondern setzt diese Qualifikation vielmehr einen gewissen Organisationsgrad voraus.
OLG Wien 19. 7. 2007, 7 Ra 71/07y