KV-Metallgewerbe - Im Geltungsbereich des KV für das eisen- und metallverarbeitende Gewerbe sind bei der Berechnung der Kündigungsfristen Zeiten eines unmittelbar vorangegangenen Lehrverhältnisses mitzuberücksichtigen.
OGH 18. 4. 2007, 8 ObS 10/07i
KV-Metallgewerbe - Im Geltungsbereich des KV für das eisen- und metallverarbeitende Gewerbe sind bei der Berechnung der Kündigungsfristen Zeiten eines unmittelbar vorangegangenen Lehrverhältnisses mitzuberücksichtigen.
OGH 18. 4. 2007, 8 ObS 10/07i