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KV-Metallindustrie - Umkleideraum ist keine Betriebsstätte

KollektivverträgeARD 5833/9/2008 Heft 5833 v. 18.1.2008

KV-eisen und metallverarbeitende Industrie - Bei bloßen Wasch- und Umkleideräumlichkeiten für Arbeiter handelt es sich noch nicht um eine Betriebsstätte, sondern setzt diese Qualifikation vielmehr einen gewissen Organisationsgrad voraus.

OLG Wien 19. 7. 2007, 7 Ra 71/07y

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