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Rückzahlung von Arbeitslohn

Lohnsteuer und AbgabenARD 5827/10/2007 Heft 5827 v. 21.12.2007

LSt-Protokoll 2007, Erlass des BMF vom 20. 11. 2007, BMF-010222/0170-VI/7/2007

Ein Arbeitnehmer hat in den Kalendermonaten Jänner bis März einen zu hohen Bezug (Übergenuss) erhalten und muss diesen im November zurückzahlen. Der Übergenuss der Monate Jänner bis März verhält sich zum Monatsbezug November wie folgt:

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