§ 255 Abs 4 ASVG - Selbst wenn ein Arbeitnehmer während des Bezuges von Kündigungsentschädigung arbeitsbereit gewesen ist, sind diese Zeiten für einen Anspruch auf Invaliditätspension älterer Arbeitnehmer nach § 255 Abs 4 ASVG auf die geforderte Mindestausübungsdauer von 120 Kalendermonaten nicht anzurechnen.
OGH 11. 9. 2007, 10 ObS 91/07s