Verordnung der Bundesregierung, mit der die Anzahl der quotenpflichtigen Niederlassungsbewilligungen und die Höchstzahlen der Beschäftigungsbewilligungen für befristet beschäftigte Fremde und Erntehelfer für das Jahr 2008 festgelegt werden (Niederlassungsverordnung 2008 - NLV 2008).
BGBl II 2007/371, ausgegeben am 14. 12. 2007