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Pauschalierter Aufwandersatz im ASG-Verfahren

Neue VorschriftenARD 5827/2/2007 Heft 5827 v. 21.12.2007

BGBl II 2007/365, ausgegeben am 13. 12. 2007

Verordnung der Bundesregierung über den Aufwandersatz von gesetzlichen Interessenvertretungen und kollektivvertragsfähigen freiwilligen Berufsvereinigungen in Arbeitsrechtssachen (Aufwandersatzverordnung). Der Aufwandersatz beträgt ab 1. 1. 2008 für das Verfahren erster Instanz € 210,- bzw € 370,- und für das Berufungsverfahren € 370,-.

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