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Vergütungssatz für die Tätigkeit von Ordensangehörigen in ordenseigenen Betrieben

Lohnsteuer und AbgabenARD 5825/8/2007 Heft 5825 v. 14.12.2007

Erlass des BMF vom 5. 12. 2007, BMF-010216/0134-VI/6/2007

Als fiktive Betriebsausgaben können in ordenseigenen Betrieben vom BMF festgesetzte Vergütungssätze für die Tätigkeit von Ordensangehörigen verrechnet werden.

Allgemeines

Zwischen Orden und Kongregationen nach Kirchenrecht und ihren Angehörigen besteht ein von der Ordensregel normiertes eigenständiges Rechtsverhältnis, das grundsätzlich eine Entlohnung der Ordensangehörigen für Dienstleistungen gegenüber dem Orden bzw der Kongregation nicht vorsieht, sondern den Ordensangehörigen lediglich einen Alimentationsanspruch einräumt.

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