Neben der neuen „Bonusaktion - Aktion 500“, in deren Rahmen - befristet bis 31. 7. 2008 - die Neueinstellung von behinderten Arbeitnehmern gefördert werden soll, bestehen für Arbeitgeber von behinderten Arbeitnehmern verschiedene weitere Förderungsmöglichkeiten durch das Bundessozialamt, auf die jedoch grundsätzlich kein Rechtsanspruch besteht.
Homepage des Bundessozialamtes (www.basb.bmsk.gv.at )