OGH 26. 7. 2007, 10 ObS 89/07x
§ 255 Abs 2 ASVG - Ein Beruf gilt nur dann als erlernt iSd § 255 Abs 1 ASVG, wenn die vorgesehene Lehrabschlussprüfung abgelegt wurde bzw eine Gleichhaltung eines im Ausland erworbenen Prüfungszeugnisses iSd § 27a BAG erfolgt ist. Hat ein Versicherter den infrage kommenden Beruf (hier: Maurer) nicht im Sinne dieser Ausführungen erlernt, ist zu prüfen, ob er Berufsschutz aufgrund eines angelernten Berufes genießt.