OGH 11. 5. 2007, 10 ObS 52/07f
§ 255 Abs 1 ASVG - Ein gelernter Maurer, der nur mehr leichte und fallweise mittelschwere Arbeiten verrichten und somit seinen erlernten Beruf nicht mehr ausüben kann, kann auf den Beruf eines Fachberaters in einem Baufachmarkt verwiesen werden, weil die dort zu verrichtenden Tätigkeiten als qualifizierte Teiltätigkeiten des erlernten Berufs als Maurer angesehen werden können.