vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Erhöhung des Abfindungsgrenzbetrages ab 2008

Neue VorschriftenARD 5824/6/2007 Heft 5824 v. 11.12.2007

Homepage der Finanzmarktaufsicht 6. 12. 2007

Kundmachung im AÖF bleibt abzuwarten

Ab 1. 1. 2008 beträgt der Abfindungsgrenzbetrag (Barwert des Leistungsanspruchs) gemäß § 1 Abs 2a PKG für die Abfindung der von einer Pensionskasse auszuzahlenden Pensionen € 10.200,- (bisher: € 9.900,-).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte