Verordnung des BMWA über Standes- und Ausübungsregeln für Leistungen der Personenbetreuung
BGBl II 2007/278, ausgegeben am 12. 10. 2007
Mit dem Hausbetreuungsgesetz (HBeG), BGBl I 2007/33, ARD 5783/3/2007, wurde die Rechtsgrundlage für die Rund-um-die-Uhr-Betreuung von betreuungsbedürftigen Menschen in deren Privathaushalten geschaffen. Neben der Möglichkeit der Betreuung in einem Dienstverhältnis wurde neu das Gewerbe der Personenbetreuung eingeführt, das zu den freien Gewerben zählt, für die kein Befähigungsnachweis iSd GewO erforderlich ist, die aber anzumelden sind (vgl § 5, § 159, § 160 und § 339 GewO).