Verordnung des BMVIT, mit der die Verordnung über den Schutz von ArbeitnehmerInnen im Bereich von Gleisen (Eisenbahn-ArbeitnehmerInnenschutzverordnung - EisbAV) geändert wird
BGBl II 2007/281, ausgegeben am 15. 10. 2007
Mit der vorliegenden Änderung der EisbAV werden va die grundsätzliche Geltung der Fachkenntnisnachweis-Verordnung, BGBl II 2007/13, ARD 5740/1/2007, auch für den Geltungsbereich der EisbAV verankert und darüber hinaus zusätzliche Sonderbestimmungen für den Nachweis der Fachkenntnisse und die entsprechende Fachkenntnisausbildung für Arbeiten als Sicherungsposten, als Sicherungsaufsicht und als Betriebsleiter auf Anschlussbahnen eingefügt.