§ 4 Abs 4 EStG - Haftungszahlungen eines (ehemaligen) Gesellschafter-Geschäftsführers wegen einer schlagend gewordenen Bürgschaft für Kredite der GmbH wurzeln in seiner Gesellschafterposition und entziehen sich somit einem Abzug als Betriebsausgaben bei den Geschäftsführereinkünften.
VwGH 24. 7. 2007, 2006/14/0052