vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Rückforderung einer Beihilfe des AMS

ArbeitsmarktförderungARD 5805/8/2007 Heft 5805 v. 28.9.2007

§ 34 AMSG, § 862a ABGB - Verpflichtet sich der Arbeitgeber als Förderungswerber (hier: im Rahmen der Eingliederungsbeihilfe-Aktion „Come Back“) in der Förderungsvereinbarung gegenüber dem AMS, spätestens 3 Monate nach Ende des Förderungszeitraums Kopien des Lohnkontos vorzulegen, ist das AMS zur Rückforderung berechtigt, wenn der Arbeitgeber zwar die Lohnkonten gefaxt hat, diese beim AMS aber nie eingelangt sind. Die Verpflichtung zur Vorlage des Lohnkontos ist durchaus sachgerecht, ermöglicht doch nur diese dem AMS die Überprüfung der bestimmungsgemäßen Verwendung der Förderung.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte