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Heimfahrten und Fortbildungskosten einer ledigen Diplomkrankenschwester

Lohnsteuer und AbgabenARD 5804/8/2007 Heft 5804 v. 25.9.2007

§ 4 Abs 4, § 16 Abs 1, § 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG - Bei einer allein stehenden Diplomkrankenschwester, die an einer Klinik in der Schweiz nichtselbstständig tätig ist, sind nur monatliche Heimfahrten (hier: Entfernung 580 km bei einer Fahrzeit von über 10 Stunden) zur Betreuung ihrer Land- und Forstwirtschaft als Werbungskosten anzuerkennen, wenn diese weitgehend verpachtet und ihre Mutter am Bauernhof ständig anwesend ist.

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