§ 304 GSVG, § 614 ASVG - Gegen die Übergangsbestimmung des § 304 GSVG, womit die rückwirkende Anwendung der Neuregelung der Berechnungsweise der Witwen-(Witwer-)pension angeordnet wurde, bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken.
OGH 26. 6. 2007, 10 ObS 35/07f