Redaktionelle Anmerkung zu OGH 9. 5. 2007, 9 ObA 41/06d, ARD 5802/2/2007
Der gesetzliche Zinssatz beträgt gemäß § 49a ASGG (nur) 4 % für die obsiegende Klägerin zufolge vertretbarer Rechtsansicht der beklagten Partei. Dies setzt ein Eventualvorbringen der beklagten Partei voraus.