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Geringes Verschulden - Absehen von einer Bestrafung

AusländerbeschäftigungARD 5799/10/2007 Heft 5799 v. 7.9.2007

VwGH 24. 5. 2007, 2006/09/0086

§ 3, § 28 AuslBG, § 21 VStG - Gemäß § 21 Abs 1 VStG kann die Behörde ohne weiteres Verfahren von der Verhängung einer Strafe absehen, wenn das Verschulden des Beschuldigten (hier: Weiterbeschäftigung einer Ausländerin nach Ablauf des Befreiungsscheines für ca 3 Wochen) geringfügig ist und die Folgen der Übertretung unbedeutend sind.

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