Seit 1. 1. 2007 müssen Unternehmer aufgrund des Betrugsbekämpfungsgesetzes 2006, BGBl I 2006/99, ARD 5692/3/2006, grundsätzlich Bareingänge und Barausgänge täglich einzeln aufzeichnen, wobei mit der Barbewegungsverordnung, BGBl II 2006/441, ARD 5730/5/2006, in bestimmten Fällen vereinfachte Aufzeichnungen (Losungsermittlung durch Kassasturz) zugelassen wurden. Mit den vorliegenden ergänzenden Ausführungen zum Durchführungserlass BMF 27. 12. 2006, BMF-010102/0004-IV/2/2006, ARD 5742/13/2007, sollen nunmehr va einstweilen aufgetretene Zweifelsfragen geklärt werden.