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Verfall von Ansprüchen bei Arbeitskräfteüberlassung

KollektivverträgeARD 5794/2/2007 Heft 5794 v. 14.8.2007

Art XIX KV-Arbeitskräfteüberlassung - Die Verfallsbestimmungen des KV-Arbeitskräfteüberlassung regeln den Verfall von Ansprüchen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber (Überlasser) abschließend und schließen die Geltung von Verfalls- und Verjährungsvorschriften des Beschäftiger-KV aus. Hinsichtlich des Grundlohnanspruchs kommt somit die gesetzliche 3-jährige Verjährungsfrist zur Anwendung, auch wenn der Beschäftiger-KV eine kürzere Verfallsfrist vorsieht.

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