Erlass des BMF vom 14. 5. 2007, BMF-010103/ 0009-VI/2007
Einheitlich und gesondert werden gemäß § 188 BAO die Einkünfte festgestellt, wenn an ihnen mehrere Personen beteiligt sind.
Die nun kundgemachten Richtlinien zur einheitlichen und gesonderten Feststellung von Einkünften behandeln va Themen wie Anwendungsbereich, Spruch des Feststellungsbescheides, Nichtfeststellungsbescheide, Vertretung der Personenvereinigung, Bescheidadressierung, Zustellfiktionen, Vorgangsweise nach Beendigung der Personenvereinigung, Parteirechte der Gesellschafter (Mitglieder), Verjährung, Zuständigkeit.