§ 12 EStG idF vor BGBl I 2004/180 - Auch für eine Kapitalgesellschaft besteht nach der Veräußerung aller wesentlichen Betriebsgrundlagen an verschiedene Erwerber keine Übertragungsmöglichkeit der dabei aufgedeckten stillen Reserven.
VwGH 8. 2. 2007, 2006/15/0044