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Kein Vorsteuerabzug für UMTS-Lizenzen

Lohnsteuer und AbgabenARD 5785/11/2007 Heft 5785 v. 10.7.2007

§ 2 Abs 3, § 12 UStG, Art 4 Abs 2 6. MwSt-RL - Die durch die Telekom-Control-Kommission vorgenommene staatliche Versteigerung von UMTS-Mobilfunklizenzen ist keine wirtschaftliche Tätigkeit iSd Art 4 Abs 2 6. MwSt-RL und fällt somit nicht in den Anwendungsbereich der 6. MwSt-RL.

T-Mobile Austria und den anderen 7 österreichischen Telekommunikationsunternehmen ist somit ein Vorsteuerabzug versagt.

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