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KV-Handel: Geltendmachung von Überstundenentgelt

KollektivverträgeARD 5785/3/2007 Heft 5785 v. 10.7.2007

OGH 18. 4. 2007, 8 ObA 13/07f

→ in Zurückweisung der ao Revision gegen das Urteil OLG Wien 15. 12. 2006, 10 Ra 139/06v, ARD 5762/4/2007

KV-Handelsangestellte - Werden vom Arbeitgeber entgegen Abschn XX Pkt B KV-Handelsangestellte keine laufenden Arbeitszeitaufzeichnungen geführt oder vorgelegt, so verfallen Ansprüche nach Ablauf von 6 Monaten nach Fälligkeit, sofern sie nicht dem Grunde nach schriftlich geltend gemacht wurden.

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