Art XII KV-Güterbeförderungsgewerbe - Die Vorlage von monatlichen Stundenaufzeichnungen, aus denen die Anzahl und die Verteilung der vom Arbeitnehmer geleisteten Stunden hervorgeht, reicht zur außergerichtlichen Geltendmachung der Überstundenentlohnung aus.
OLG Wien 18. 4. 2007, 7 Ra 17/07g