UFS Wien 18. 1. 2007, FSRV/0117-W/05
§ 49 Abs 1 lit a, § 53 Abs 5 FinStrG - In einem gerichtlichen Verfahren wegen einer Abgabenhinterziehung betreffend Lohnsteuer und Dienstgeberbeiträge kann nicht eine gleichfalls angelastete Verkürzung von Zuschlägen zu den Dienstgeberbeiträgen (DZ) mitabgehandelt werden, sondern ist ein verwaltungsbehördliches Verfahren gesondert abzuhalten.