§ 23 AngG - Wird in einem Konzern das Dienstverhältnis eines Arbeitnehmers zur österreicheichischen Tochtergesellschaft karenziert und ein paralleles Dienstverhältnis zur deutschen Tochtergesellschaft begonnen, ist bei späterer Beendigung des österreichischen Dienstverhältnisses nicht das Entgelt maßgeblich, das der Arbeitnehmer zuletzt in Deutschland, also bei einem Dritten, verdient hat.
OGH 2. 3. 2007, 9 ObA 14/07k