BGBl II 2007/103, ausgegeben am 7. 5. 2007
Ziel der neuen Verordnung des BMWA über die Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen in Bergbaubetrieben (Bergbau-Unfallverordnung - Bergbau-UV) ist es, schwere Unfälle mit gefährlichen Stoffen und Zubereitungen zu verhüten und ihre Folgen zu begrenzen.