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Bergbau-Unfallverordnung - BGBl

Neue VorschriftenARD 5771/5/2007 Heft 5771 v. 11.5.2007

BGBl II 2007/103, ausgegeben am 7. 5. 2007

Ziel der neuen Verordnung des BMWA über die Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen in Bergbaubetrieben (Bergbau-Unfallverordnung - Bergbau-UV) ist es, schwere Unfälle mit gefährlichen Stoffen und Zubereitungen zu verhüten und ihre Folgen zu begrenzen.

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