§ 1154 ABGB, Art XLII EGZPO - Ein Arbeitnehmer hat keinen Anspruch auf Rechnungslegung durch den Arbeitgeber, wenn er auch anderweitig alle Informationen in Erfahrung bringen kann, die er benötigt, um den ihm seiner Ansicht nach zustehenden Entgeltanspruch der Höhe nach zu beziffern.
OLG Wien 20. 12. 2006, 7 Ra 152/06h