OLG Wien 27. 2. 2007, 8 Ra 17/07i
§ 1154 ABGB - Die Umsatzprovision ist eine Beteiligung am Wert sämtlicher Geschäfte des Unternehmens oder einer Abteilung, deren Höhe nicht nur von der Leistung des Provisionsberechtigten, sondern auch von deren übrigen Mitarbeitern abhängt.