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Abfertigung bei Restrukturierungsmaßnahmen

Lohnsteuer und AbgabenARD 5762/9/2007 Heft 5762 v. 3.4.2007

Hälftesteuersatz setzt zumindest Betriebsvereinbarung voraus

§ 67 Abs 8 lit f EStG - Die begünstigte Versteuerung mit dem Hälftesteuersatz umfasst lediglich die im Rahmen eines Sozialplanes ausbezahlten Beträge; als Sozialplan ist dabei zumindest eine Betriebsvereinbarung zu verstehen, sodass außerhalb einer solchen (erzwingbaren) Betriebsvereinbarung gewährte Sonderabfertigungen nicht in die begünstigte Besteuerung miteinzubeziehen sind.

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