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Persönliche Geltendmachung des Notstandshilfeanspruchs nach Krankenhausaufenthalt

ArbeitslosenversicherungARD 5761/16/2007 Heft 5761 v. 30.3.2007

§ 16, § 17, § 46 Abs 5 AlVG - Hat der Anspruch eines Arbeitslosen auf Arbeitslosengeld bzw Notstandshilfe geruht (hier: wegen eines Krankenhausaufenthalts), reicht ein bloßer Telefonanruf beim AMS zur persönlichen Wiedermeldung grundsätzlich nicht aus; es ist vielmehr eine persönliche Vorsprache beim AMS notwendig.

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