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Notstandshilfe - Verlängerung der Antragsfrist

ArbeitslosenversicherungARD 5761/15/2007 Heft 5761 v. 30.3.2007

§ 15 Abs 3, § 33 AlVG - Die Gründe, die zu einer Verlängerung der 3-jährigen Frist zur Beantragung von Notstandshilfe nach Erschöpfung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld oder Übergangsgeld führen können, sind in § 15 Abs 3 bis Abs 5 AlVG erschöpfend aufgezählt. Hatte ein Arbeitsloser während Zeiten einer Arbeitsunfähigkeit (hier: infolge notwendiger Chemotherapien) mangels einer eigenen Krankenversicherung keinen Anspruch auf Krankengeld, können diese Zeiten nicht zu einer Rahmenfristerstreckung führen.

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