BFH/BRD 19. 10. 2006, III R 6/05
Der Erfolg eines Internet-Auftritts hängt maßgeblich von dem Domain-Namen („Internet-Adresse“) ab, unter welchem der Auftritt im Internet besucht werden kann. Ist der gewünschte Domain-Name bereits vergeben, werden deshalb mitunter hohe Beträge dafür ausgegeben, um den Domain-Namen von dessen Inhaber zu erwerben.