§ 26 AngG, § 863 ABGB - Auch wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine weitere Arbeit aufgetragen und ihn darauf hingewiesen hat, dass er einen vorzeitigen Austritt annehmen werde, wenn der Arbeitnehmer diese Tätigkeit nicht auch noch am selben Tag verrichtet, kann es trotzdem nicht als vorzeitiger Austritt gewertet werden, wenn der Arbeitnehmer daraufhin dennoch seinen Arbeitsplatz verlässt; das dadurch ausgedrückte Erklärungsverhalten des Arbeitnehmers ist nämlich keinesfalls auf die Beendigung des Dienstverhältnisses gerichtet. Der Arbeitgeber könnte nur mit dem Ausspruch einer Entlassung reagieren.