§ 26 Z 2 AngG - Der vorzeitige Austritt eines Angestellten wegen der Nichtzahlung von Überstundenentgelt für Überstunden, die der Arbeitgeber zwar nicht ausdrücklich angeordnet, aber geduldet und entgegengenommen hat, ist auch etwa 15 Tage vor Ablauf der Kündigungsfrist noch gerechtfertigt.
OLG Wien 20. 4. 2006, 10 Ra 11/06w, bestätigt durch OGH 21. 9. 2006, 8 ObA 61/06p