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Steuerfreie Schmutzzulagen für Fahrer von Müllwägen

Lohnsteuer und AbgabenARD 5759/11/2007 Heft 5759 v. 23.3.2007

§ 68 Abs 1 iVm Abs 5 EStG - Wenden bei einem Unternehmen zur Abfallsammlung und Abfallentsorgung beschäftigte Fahrer für die Fahrtätigkeit weit weniger Zeit auf als für die Ent- und Beladung sowie für die Reinigung der Fahrzeuge, können die ihnen ausbezahlten Schmutzzulagen unter die Befreiungsbestimmung des § 68 Abs 1 iVm Abs 5 EStG zu subsumieren sein.

VwGH 20. 9. 2006, 2006/14/0028

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